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Aktuelles

Auch bei uns kann es zu Konflikten und Unstimmigkeiten kommen...

aus diesem Anlass sieht die Mitarbeitervertretungsordnung (§ 41) vor, dass sich der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin im Konfliktfall an die Schlichtungsstelle der Erzdiözese Bamberg wendet und abklären lässt, ob seine Interpretation einer arbeitsrechtlichen Position dem Recht entspricht.

Antragsberechtigt bei der Schlichtungsstelle sind

  • in persönlichen arbeitsvertragsrechtlichen Angelegenheiten jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter
  • in Angelegenheiten der Mitarbeitervertretungsordnung einschließlich des Schlichtungsverfahrensrechts die Mitarbeitervertretung und der Dienstgeber,
  • in Angelegenheiten des Wahlverfahrensrechts die Mitarbeitervertretung, der Dienstgeber und jede Mitarbeiterin oder jeder Mitarbeiter,
  • in Angelegenheiten des § 25 die Organe der Arbeitsgemeinschaften, jeder Dienstgeber und das Erzbischöfliche Ordinariat 

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