"Weil die Mitarbeiter den Dienst der Kirche mitgestalten und mitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken.“
Die Mitarbeitervertretung (MAV) übt das betriebliche Mitspracherecht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Betrieben aus. In deren Namen dürfen wir Sie als unsere neue Kollegin, als unseren neuen Kollegen im Erzbischöflichen Ordinariat begrüßen.
Zu unseren Aufgaben gehört es *,
Die MAV vertritt in all diesen Punkten Ihre Interessen und versucht, die Grundlage zu vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitern zu legen.
(aus der Präambel der Mitarbeitervertretungsordnung *)