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Aus der Ordnung der MAV

"Weil die Mitarbeiter den Dienst der Kirche mitgestalten und mitverantworten und an seiner religiösen Grundlage und Zielsetzung teilhaben, sollen sie auch aktiv an der Gestaltung und Entscheidung über die sie betreffenden Angelegenheiten mitwirken.“ 

Die Mitarbeitervertretung (MAV) übt das betriebliche Mitspracherecht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in kirchlichen Betrieben aus. In deren Namen dürfen wir Sie als unsere neue Kollegin, als unseren neuen Kollegen im Erzbischöflichen Ordinariat begrüßen.

Zu unseren Aufgaben gehört es *,

  • darauf zu achten, dass alle Mitarbeiter nach Recht und Billigkeit behandelt werden
  • Anregungen und Beschwerden von Mitarbeitern entgegenzunehmen und sie vorzutragen
  • Maßnahmen anzuregen, die der Einrichtung und den Mitarbeitern dienen
  • die Eingliederung ausländischer Mitarbeiter zu fördern
  • die Eingliederung und berufliche Entwicklung schwerbehinderter und anderer schutzbedürftiger, insbesondere älterer Mitarbeiter zu fördern
  • Maßnahmen zur beruflichen Förderung schwerbehinderter Mitarbeiter anzuregen
  • auf die Durchführung der Vorschriften über den Arbeitsschutz, die Unfallverhütung und die Gesundheitsförderung in der Einrichtung zu achten
  • sich für eine schöpfungs- und familienfreundliche Gestaltung der Arbeitsplätze einzusetzen. 

Die MAV vertritt in all diesen Punkten Ihre Interessen und versucht, die Grundlage zu vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen Dienstgeber und Mitarbeitern zu legen.

(aus der Präambel der Mitarbeitervertretungsordnung *)