Nachdem das Grundgesetz in Artikel 140 der Kirche das Recht gibt, ihre Angelegenheiten selber zu regeln, wurde allen kirchlichen MitarbeiterInnen die Möglichkeit gegeben, sich an der Schaffung und Entwicklung des kirchlichen Arbeitsvertragsrechtes zu beteiligen. Dies geschieht auf Wunsch der deutschen Bischöfe in einer KODA.
1980 wurde in den bayerischen Diözesen die Bayerische Regional-KODA gebildet. Sie hat ihre Grundlage auch in der "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisses" - Art. 7.
Der KODA gehören als Mitglieder jeweils die gleiche Anzahl von Vertretern der Dienstgeber und Dienstnehmer an. Die Mitarbeitervertreter werden dabei aus den verschiedenen Berufsgruppen des kirchlichen Dienstes direkt gewählt.
Die KODA faßt ihre Beschlüsse mit Zweidrittelmehrheit . Nach der Beschlußfassung werden die Beschlüsse den Bischöfen zugeleitet, die sie in Kraft setzen. Diese Beschlüsse werden im Anhang zum Amtsblatt veröffentlicht.
Vorsitzender: Martin Floß
Erzbischöfliches Ordinariat München | Personaladministration und Personalcontrolling
Rochusstraße 5/II | 80333 München | Telefon: 089 / 2137-1255 | Fax: 089 / 2137-1774 | MFloss@eomuc.de
Stellv. Vorsitzender: Robert Winter
Erzbischöfliches Ordinariat München| Kapellenstr. 4 / I | 80333 München
Telefon: 089 / 2137-1480 | Fax: 089 / 2137-271480 | winter@kodakompass.de
"Aufgabe der KODA ist die ständige Mitwirkung bei der Aufstellung von Normen, welche Inhalt, Abschluß und Beendigung von Arbeitsverhältnissen regelt".
Die KODA regelt also alles, was mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben kann: Sie erarbeitet zum Beispiel Dienstordnungen, entwickelt Arbeitszeitmodelle oder überarbeitet arbeitsrechtliche Regelungen aus dem öffentlichen Dienst. So entsteht ein eigenständiges kirchliches Arbeitsrecht. Gesammelt wird dies im "ABD" (ABD: Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz- Diözesen).
"ABD" heißt: "Arbeitsvertragsrecht der bayerischen (Erz-) Diözesen". Das ABD hat seine Grundlage im BAT. Es ist das kirchliche Arbeitsvertragsrecht für alle Mitarbeiter/innen in den bayerischen Diözesen. Wenn jemand wissen will, wieviel Urlaub ihm zusteht, oder wie die Arbeitszeitkonten geregelt sind, kann er im ABD nachsehen. Texte aus dem ABD finden Sie hier.
Das ABD muß in jeder Einrichtung vorhanden sein.
Kommission für das Arbeitsvertragsrecht der bayerischen Diözesen
Hoher Weg 14 | 86152 Augsburg | Postanschrift: Spenglergäßchen 1, 86152 Augsburg
Tel. 0821-3166-8982
Fax 0821-3166-8989
E- Mail: info@bayernkoda.de
Internet: http://www.bayernkoda.de
Geschäftsführer
Eduard Frede
Tel. 0821-3166-8980 | info@bayernkoda.de
Sekretariat
Vanessa Mann
Tel. 0821/3166-8981 | info@bayernkoda.de
Monika Maslo
Tel. 0821/3166-8982 | info@bayernkoda.de
Es gilt, unsere diözesanen Vertreterinnen und Vertreter in der Regional-KODA mit unseren Ideen und Fragen zu begleiten. Informationen über die Arbeit der KODA, die Adressen unserer KODA-Vertreter .... finden Sie auf den folgenden Seiten: