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Suchtbeauftragte im Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg

Suchtprobleme gibt es überall. Sie dürfen nicht auf die "leichte Schulter" genommen werden. Aus diesem Grund hat sich die Mitarbeitervertretung gemeinsam mit dem Dienstgeber darauf verständigt, anfallende Problemstellungen durch eine Dienstvereinbarung zu regeln.

Ziel dieser Dienstvereinbarung ist dabei

  • die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten,
  • die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten,
  • den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die Probleme mit Suchtmitteln haben, rechtzeitig geeignete Hilfe anzubieten,
  • die Gleichstellung von suchtgefährdeten und suchtkranken Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit anderen Kranken sicher zu stellen und einer Abwertung oder Diskriminierung der Betroffenen entgegenzuwirken
  • eine arbeitsrechtliche Gleichbehandlung aller betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen hinsichtlich der arbeitsrechtlichen Folgen gewährleisten,
  • Vorgesetzten, Kolleginnen und Kollegen suchtmittelspezifische Richtlinien und Handlungsvorlagen für die Bewältigung von Konflikten an die Hand geben,
  • die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ihrem Bemühen um einem verantwortungsbewussten Gebrauch von Genussmitteln und/oder Medikamenten, die bewusstseins- oder verhaltensverändernd wirken, unterstützen oder sie in ihrem Verzicht darauf bestärken,
  • den Suchtgefahren am Arbeitsplatz in geeigneter Weise vorbeugen,
  • die zwischenmenschlichen Beziehungen im Betrieb fördern. 

Kontakt

Andrea Haderlein

Tel. 09 51 / 5 02 16 12
E-Mail: andrea.haderlein@erzbistum-bamberg.de

Weitere Informationen
(Der Text ist am Ende der Seite im PDF-Format downloadbar)

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