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Geschlechtergerechte Sprache

Schreiben von Generalvikar Georg Kestel vom 21. November 2016

Geschlechtergerechte Sprache im Erzbischöflichen Ordinariat Bamberg

Nach Beratung in der Hauptabteilungsleiterkonferenz ergeht hiermit der Hinweis mit der Bitte um Beachtung einer „geschlechtergerechten Sprache" im Rechts- und Geschäftsverkehr des Erzbischöflichen Ordinariats Bamberg. Aus der nachstehenden Sprachregelung können zahlreiche einschlägige Anregungen für Veröffentlichungen (inklusive Stellenausschreibungen), für den gesamten externen Schriftverkehr sowie für interne schriftliche Mitteilungen an einen größeren Personenkreis entnommen werden. Auch anderen katholischen Einrichtungen und Stiftungen im Erzbistum wird die Sprachregelung empfohlen.

  1. Grundsätzlich wird, wo sowohl Frauen als auch Männer gemeint sind, die weibliche wie die männliche Form benutzt. Die weibliche Form wird der männlichen vorangestellt. Dies gilt insbesondere, wenn beide Geschlechter direkt angesprochen werden sollen, wie bei Anreden, Adressen, Stellenausschreibungen oder Veröffentlichungen. Die feminine und die maskuline Form werden je nach Zusammenhang durch „und" oder „oder" verbunden (z. B. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter). Die Doppelnennung kann an geeigneten Stellen auch durch einen senkrechten Strich getrennt werden (z. B. in Stellenausschreibungen: die Stelleninhaberin / der Stelleninhaber; oder in Formularen: die Antragstellerin / der Antragsteller). Kurzformen mit Klammern, Binnen-I, Schrägstrich u. ä. werden nicht verwendet. Ebenso nicht pauschale Hinweise, dass mit der männlichen Form Frauen mitgemeint seien. Bezieht sich eine Personennennung ausschließlich auf ein Geschlecht, ist diese Geschlechtsform zu gebrauchen.
  2. Geschlechterneutrale Formulierungen können zur Vereinfachung oder zur besseren Lesbarkeit verwendet werden. Diese sollen jedoch nicht an zentralen und wichtigen Stellen eines Textes stehen. Geschlechtsneutrale Formen werden vermieden, wenn sie im direkten Zusammenhang mit dem Namen einer Person stehen. Geschlechtsneutrale Ersatzformen können Partizipien sein (z. B. Anwesende, Teilnehmende, Angestellte) oder Formulierungen mit Endungen wie -ung, -person, -kraft, -schaft (z. B. Leitung, Vertrauensperson, Ersatzkraft). Alternativ können neutrale Begriffe (z. B. Team, Sekretariat) oder Umschreibungen (z. B. Es referiert statt Referenten; Den Antrag stellen N. N. statt Antragsteller/in; fachlicher Rat statt Rat eines Fachmanns) gewählt werden.
  3. Formulierungen, die eine Festlegung auf Stereotypen oder Rollenklischees beinhalten (Putzfrauen, Das starke Geschlecht), werden vermieden und ggf. durch geschlechtsneutrale Begriffe ersetzt.

21.11.2016 | Georg Kestel, Generalvikar

Das Schreiben finden Sie hier als pdf-Datei.

 

Nachfolgend noch einige interessante Links: